Zeugniserstellung
Die Erstellung von Arbeitszeugnissen liegt in der Hand von Personalabteilungen. Sie müssen immer korrekt Zeugnis geben. Allerdings darf eine schlechte Bewertung nicht dazu führen, dass ein Mitarbeiter keine Arbeit mehr findet. Aus dieser Zwickmühle hilft eine Verklausulierung der Texte. Solche Texte fallen auf, weil sie beim ersten Lesen nicht so richtig verstanden werden. Gemeint sind nicht die allseits bekannten Floskeln wie „stets sehr gut“ oder „jederzeit gut“, sondern Texte, die völlig klar erscheinen, aber etwas anderes als vermutet bedeuten. Klarheit verschafft man sich durch einen Arbeitsrechtler oder Fachleute, die Dienstleistungen dafür anbieten. Wenn Personalabteilungen überlastet sind, aber rasch ein Zeugnis gebraucht wird, kann es sinnvoll sein ein spezialisiertes Unternehmen zur Zeugniserstellung auf eigene Kosten zu beauftragen. Damit können eigene Formulierungen eingebracht werden. Personalabteilungen akzeptieren diese Vorgehensweise häufig, behalten sich aber die Leistungsbeurteilung und endgültige Formulierung vor.