Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse werden - häufig nur auf Anforderung - bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ausgestellt. Zwischenzeugnisse können bei Umstrukturierungen oder bei Vorgesetztenwechsel angefordert werden. Im deutschsprachigen Bereich sind Arbeitszeugnisse üblich und jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf. In Bewerbungen werden Arbeitszeugnisse immer beigelegt. Nur so kann ein Bewerber vollständig beurteilt werden. Ist ein Bewerber mit seinen Unterlagen auf Interesse gestoßen und fehlen die Zeugnisse, so werden diese in der Praxis rasch nachgefordert. Das machen sich manche Bewerber zunutze. Sie legen bewusst keine Zeugnisse bei, um dann bei Nachforderung den Fortschritt der Bewerbung beurteilen zu können. Bei größeren Unternehmen, die eine Personalabteilung unterhalten, ist davon auszugehen, dass Zeugnisse immer verlangt werden, kleinere sehen das oft entspannter.