Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitgeber ausgearbeitet und dem Arbeitnehmer angeboten. Er wird in Übereinstimmung beiderseitig vereinbart und beschreibt Details des Beschäftigungsverhältnisses und der Zusammenarbeit, wie Aufgaben, Verantwortung, Kommunikation, Gehalt, Urlaubszeit, Kündigungszeit und Geheimhaltung. Für eine bessere Übersichtlichkeit können weitere Komponenten, wie die Regelung von Umsatzbeteiligungen, Firmenwagen, Reisekostenabgeltungen, in ergänzenden Verträgen vereinbart werden.